Down-Syndrom ist weder eine Krankheit noch ansteckend und somit vor allem eines: kein Grund zum Fürchten 😉
Die Bezeichnung bezieht sich auch nicht darauf, dass jemand etwa „down“ wäre, sondern verweist auf den britischen Arzt John Langdon Down, der dieses Syndrom 1866 erstmals umfassend beschrieb. Bei Menschen, die mit dem Down-Syndrom leben, ist das Chromosom 21 dreifach statt doppelt vorhanden (daher stammt auch die zweite Bezeichnung als „Trisomie 21“).
Rechtliches:
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Bundesverfassung B-VG, Artikel 7:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1930/1/A7/NOR40152496
„Es ist sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.“
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (2008) Artikel 24, Absatz 2, b:
https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=19
Mehr Infos:
European Down Syndrome Association (EDSA)